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Interessenvereinigung zur Aufklärung und Vernetzung 

gegen organisierte sexualisierte und rituelle Gewalt

Interessenvereinigung zur Aufklärung und Vernetzung 

gegen organisierte sexualisierte und ritualisierte Gewalt

Stellungnahme zum Thema organisierte sexualisierte und rituelle Gewalt

Aktualisiert: 1. Juni 2023


17. April 2023

In den vergangenen Wochen gab es mehrere öffentliche Beiträge zu organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt, die in freiwillig oder unfreiwillig am Thema interessierten Personenkreisen für Diskussionen gesorgt haben. Neben den Äußerungen des Magazins SPIEGEL (2023) liegen zwei Stellungnahmen aus der Rechtspsychologie vor (DGPs 2023, BDP 2023).


Desinformation für Fortgeschrittene

Der Betroffenenrat hat in seiner ersten aktuellen Positionierung die laufenden Diskussionen als unwürdig bezeichnet (BR 2023). Die Perspektiven, die im SPIEGEL-Artikel erstaunlich einseitig Raum erhalten haben, sind nicht neu. Bereits 2018 hat der Betroffenenrat angemerkt, dass die Debatte um die Frage, ob es rituelle Gewalt eigentlich gäbe, alt ist (BR 2018). Ursprünglich tauchte die Debatte im Fahrwasser von Theorien auf, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder selten sei und Anschuldigungen gegenüber Eltern – vor allem Vätern – meist den Betroffenen oftmals von ihren (feministischen) Therapeut*innen eingeredet worden seien (Richardson 2015). Darüber hinaus wären sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen womöglich nicht schädlich, wie einzelne Vertreter*innen der damals frisch gegründeten False Memory Syndrome-Bewegung verkündeten (Armstrong 1996). Rituelle Gewalt war das Sahnehäubchen auf der Torte der US-amerikanischen False Memory Syndrome-Bewegung und ihrer internationalen Nachahmer*innen: noch unglaubwürdiger als alle anderen sexuellen Gewaltformen.


Wir sind bereits weiter

Inzwischen ist der internationale Stand diverser Wissenschaften – von Soziologie und Kriminologie über Endokrinologie bis hin zur Psychotraumatologie – längst weiter: Es gibt beispielsweise Bildgebungsverfahren, dass eine DIS (Dissoziative Identitätsstörung) eine psychische und neurobiologische Verfassung darstellt, die sich von Nachahmungen unterscheidet (z. B. Schlumpf et al. 2014). Es ist immer mehr darüber bekannt, welche schädlichen Auswirkungen Psychotraumata u. a. auf körperlicher Ebene haben können (z. B. Edmondson & von Känel 2017). Kultur- und sozialwissenschaftliche Analysen haben aufgezeigt, welche gesellschaftlichen sowie sozialen Folgen sexualisierte Gewalt haben kann (z. B. Sanyal 2016, Andresen et al. 2021). Nicht zuletzt legen selbst konservative Erhebungen nahe, dass sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige häufig ist (Jud et al. 2016). Aus zwei Repräsentativumfragen in der Dunkelfeldforschung der Arbeitsgruppe von Professor Fegert der Universitätsklinik Ulm (Witt et al. 2017, 2019) sowie der vorangegangenen Studie von Häuser und Kolleg*innen (2011) geht hervor, dass etwa jede*r siebte bis achte Erwachsene in Deutschland sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend erlitten hat. In Brunner et al. (2021) finden sich neue Zahlen zur Häufigkeit von körperlichem sexuellem Kindesmissbrauch.


Lesen Sie die ganze Stellungnahme im beiliegenden PDF.



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